Über bistro
DAS PROJEKT
DIE PARITÄTISCHE TERMINOLOGIEKOMMISSION
DIE DATENBANK
METHODIK
QUELLEN
DAS TEAM
DAS PROJEKT
bistro, das Informationssystem für Rechtsterminologie des Instituts für Angewandte Sprachforschung von Eurac Research, wurde 2001 als Hilfsmittel für eine verbesserte Kommunikation, Textproduktion und Übersetzung entwickelt. 2013 wurde mit den Arbeiten an einer neuen, verbesserten Version von bistro begonnen, in Zusammenarbeit mit der Abteilung Information Technologies von Eurac Research und dem Amt für Sprachangelegenheiten der Autonomen Provinz Bozen. Das neue bistro soll flexibler sein und vor allem den aktuellen Anforderungen der verschiedenen Nutzergruppen gerecht werden, die nicht nur Expertinnen und Experten der Bereiche Recht und Übersetzung umfassen, sondern auch Studierende der entsprechenden Fachbereiche und allgemein all jene Personen, die nach Informationen zu bestimmten Rechtstermini suchen.
Wie bereits sein Vorgängersystem zielt das neue bistro vor allem darauf ab, einen Beitrag zur korrekten Verwendung der Rechts- und Verwaltungsterminologie in italienischer, deutscher und ladinischer Sprache zu leisten, da durch die Besonderheiten und die Unterschiede zwischen den verschiedenen Rechtsordnungen nicht selten sprachliche und begriffliche Unklarheiten, vor allem bei der Texterstellung und Übersetzung, auftreten.
DIE PARITÄTISCHE TERMINOLOGIEKOMMISSION
In bistro finden sich auch die genormten Termini der Paritätischen Terminologiekommission. Die Kommission wurde mit Art. 6, Abs. 1 des DPR 574/1998 im Zuge der Gleichstellung der deutschen mit der italienischen Sprache in Südtirol (Art. 99 und 100 des Sonderstatuts für die Region Trentino-Südtirol von 1972) eingesetzt. Ihre Aufgabe besteht darin, die Rechts-, Verwaltungs- und sonstige Fachterminologie, die von den Organen, Ämtern und Konzessionsunternehmen des öffentlichen Bereichs verwendet wird, zu bestimmen, auf den neuesten Stand zu bringen oder zu bestätigen.
Seit der Aufnahme ihrer Tätigkeit im Jahre 1994 hat die Paritätische Terminologiekommission vor allem Termini aus den Bereichen Verwaltungsrecht, Zivilrecht, Zivilprozessrecht, Strafrecht, Strafprozessrecht und Hochschulrecht genormt. Dahingehend hat die Arbeit der Terminologiekommission besonders dazu beigetragen, dass diverse unklare oder aus sprachlicher oder rechtlicher Sicht nicht korrekte Termini nunmehr vermieden werden.
Die Verwendung der von der Terminologiekommission genormten Termini ist gesetzlich vorgesehen. Der Art. 6, Abs. 3 des genannten DPR verlangt, dass in Dokumenten, die in Italienisch und Deutsch abgefasst oder von einer in die andere Sprache übersetzt werden müssen, die genormten Termini berücksichtigt werden. Die Verwendung dieser Terminologie stellt also eine Pflicht dar für alle, die in Südtirol im Bereich der öffentlichen Verwaltung tätig sind.
Die Entscheidungen der Terminologiekommission stehen auf der Seite der Anwaltschaft der Autonomen Provinz Bozen zum Download zur Verfügung.
DIE DATENBANK
bistro umfasst Einträge einer terminologischen Datenbank für Rechtsterminologie mit den Sprachen Italienisch, Deutsch (für die Sprachgebräuche Südtirol, Österreich, Deutschland, Schweiz, Europarecht und Völkerrecht) und Ladinisch (Gadertalerisch und Grödnerisch).
Der terminologische Datenbestand in bistro wird kontinuierlich erweitert und aktualisiert und umfasst derzeit vor allem Einträge der folgenden Fachgebiete:
- Arbeitsschutz
- Europarecht
- Familienrecht
- Gesellschaftsrecht
- Gesundheitsrecht
- Handelsrecht
- Strafprozessrecht
- Strafrecht
- Verwaltungsrecht
- Völkerrecht
- Zivilprozessrecht
- Zivilrecht
In bistro sind auch die genormten deutschen Termini der Paritätischen Terminologiekommission für Südtirol (Art. 6 des DPR vom 15.07.1988, Nr. 574 – Durchführungsbestimmungen zum Sonderstatut für die Region Trentino-Südtirol) enthalten und entsprechend gekennzeichnet.
Die Datenbank ist begriffsorientiert aufgebaut, so sind mehrere Benennungen für denselben Begriff und alle sprachlichen und rechtlichen Informationen zu diesem Begriff im selben Eintrag gesammelt. Weiterführende Informationen über die terminologischen Einträge in bistro finden sie hier.
METHODIK
Die terminologischen Einträge in bistro wurden nach den in der Terminologiearbeit üblichen Grundsätzen erarbeitet sowie unter Beachtung der Besonderheiten des Fachbereichs Recht: In Bezug auf ein bestimmtes Teilgebiet des Rechts werden Begriffe und ihre Benennungen auf Basis von verlässlichen Quellen (wie Fachbücher, Gesetzestexte usw.) in die Datenbank aufgenommen. Jeder Begriff wird mit Quellenangaben und, wo möglich, mit Definition und Kontext versehen. Darauf folgt der Rechtsvergleich zwischen den Begriffen aus dem italienischen Recht und den anderen untersuchten Rechtsordnungen (Österreich, Deutschland, Schweiz, Europarecht und Völkerrecht), um Entsprechungen und Unterschiede zu ermitteln.
Der Vergleich, bei dem einzelne Rechtsinstitute verschiedener Rechtsordnungen miteinander verglichen werden, erfolgt auf zwei Ebenen:
- interlingual beim Vergleich zwischen verschiedenen Rechtssystemen, die verschiedene Sprachen verwenden;
- intralingual beim Vergleich zwischen verschiedenen Rechtssystemen, die dieselbe Sprache verwenden.
Dazu kommt der Vergleich zwischen Begriffen, die zwar zum gleichen Rechtssystem gehören, aber in verschiedenen Sprachen ausgedrückt werden, wie im Fall der Begriffe des italienischen Rechts in italienischer, deutscher und ladinischer Sprache. Inhaltlich wird dabei die Entsprechung der in Südtirol verwendeten Termini, z. B. in deutscher Sprache, mit dem italienischen Begriff, den sie wiedergeben sollen, überprüft.
QUELLEN
Definitionen, Kontexte und Anmerkungen in den terminologischen Einträgen von bistro basieren auf verlässlichen und offiziellen Quellen wie einschlägigen Fachbüchern oder Internetseiten von Verwaltungsbehörden. Italienische Begriffe werden daher mit italienischen Quellen belegt, bundesdeutsche, österreichische, schweizerische, europäische oder völkerrechtliche Begriffe mit Quellen aus der jeweiligen Rechtsordnung. Begriffe der italienischen Rechtsordnung in deutscher oder ladinischer Sprache werden mit für Südtirol relevanten Quellen belegt.
Beim Heranziehen der Quellen gilt im Allgemeinen folgende Reihenfolge: Gesetzestexte, einschlägige Fachliteratur, Rechtsprechung und Internetseiten offizieller Stellen (wie Seiten von Ministerien usw.).
Die Quellen in bistro werden anhand von Quellenkürzeln wiedergegeben. Ausgehend von den Quellenkürzeln in terminologischen Einträgen gelangt man zum entsprechenden Quelleneintrag, der nähere Informationen über die jeweilige Quelle gibt (siehe dazu auch den entsprechenden Abschnitt in der bistro-Hilfe).
DAS TEAM
Terminologiearbeit im Bereich Recht erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen Expertinnen und Experten der Bereiche Terminologie, Recht und Übersetzung, so dass sprachlich und rechtlich zuverlässige Inhalte erarbeitet werden.
Terminologie
Recht
Übersetzung
Ein besonderer Dank gilt den zahlreichen Personen, die im Laufe der Jahre – auch im Rahmen eines Praktikums – zum Aufbau des Terminologiebestands in bistro beigetragen haben.
Die Website, das zugrundeliegende Suchsystem und die Schnittstelle für die Aktualisierung und Verwaltung von bistro wurden von der Abteilung Information Technologies von Eurac Research entwickelt.
Das Layout wurde von der Abteilung Communication von Eurac Research gestaltet.
Anregungen oder Anmerkungen zu bistro sind jederzeit willkommen und können per E-Mail an bistro@eurac.edu gesendet werden.